AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Der Inhalt des Angebotes beruht auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers. Die Angaben sind nachzuprüfen, da wir für deren Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadenersatzansprüche in drei Jahrenvon deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags.

Die Inhalte der Ihnen überlassenen Angebote und Mitteilungen sind streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Sie persönlich bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte, haftet der Empfänger für die volle Provision (Käufer- und Verkäuferprovision).

Sollte das Angebot/Objekt bereits bekannt sein, ist der Empfänger verpflichtet, uns dies unter Angabe der Bezugsquelle unverzüglich nach Zugang unseres Angebotes mitzuteilen und zu beweisen. Andernfalls gilt der Nachweis unwiderruflich durch uns erbracht.

Sobald mit dem Verkäufer selbständig Verhandlungen aufgenommen werden, muss Bezug auf unseren Nachweis angezeigt werden, ansonsten gilt bei Zustandekommen des Vertrages dieser als von uns vermittelt/nachgewiesen.

Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, ist die im Angebot angegebene Provision/Courtage (3,57% bzw. 5,95% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) verdient und fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, midestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8% über dem Basiszinssatz.

Die Krebs Immobilien sind berechtigt und es wird ausdrücklich gestattet, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden bzw. einen Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern durchzuführen. Sondervereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.

Der Anspruch auf Provision/Courtage, bleibt grundsätzlich bestehen, wenn mit Interessenten innerhalb einer Frist (von einem Jahr), der Abschluss eines Vertrages zustande kommt. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Krebs Immobilien. Abdingungen und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Haßfurt. ( nur für gewerbliche Kunden).